Von steuergetriebenen Immobilien-Investitionen ist abzuraten.
Steuerwichtigkeit
- Steuern sind wichtig, aber keinesfalls primäres Entscheidungskriterium für den Immobilienerwerb im Generellen
- zB Erwerb von Immobilien mit Unterhaltsnachholbedarf, zur Erhöhung der Anlagekosten und Grundstückgewinnsteuer-Reduktion
- Besser werden die „Stellschrauben“ bei der Lage, beim Einkauf, bei der Bewirtschaftung und beim Verkaufspreis gedreht, als der Erwerb nur unter Steueraspekten
- Die Steuervermeidung setzt zuerst einen (steuerbaren) Gewinn voraus!
- Es wäre daher widersprüchlich und unvorteilhaft, dem Steuer-Aspekt Vorrang vor dem Konditionen-Aspekt einzuräumen
- Privatanleger sind da manchmal zu emotional und zu opportunistisch
Steuersicherheit
- Die Halbwertszeit von Steuerbestimmungen ist wesentlich kürzer geworden und damit auch die Rechtssicherheit für die steuerpflichtigen Immobilieninvestoren
- Immobilien-Investitionen sind in der Regel Langzeitengagements, weshalb auf Steueranpassungen oft nicht genügend schnell reagiert werden kann (zB Verkauf noch zu niedrigeren Steuern lässt sich dann aus Marktgründen nicht realisieren (Immobilien-Baisse), Käufersuche braucht Zeit, nur wer Zeit hat kann verkaufen und kriegt einen guten Verkaufspreis etc.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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