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Direkte Immobilienanlage

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Verkaufbarmachung

Rechtsgebiet:
Direkte Immobilienanlage
Stichworte:
Direkte Immobilienanlage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein Desinvestitionsentscheid wird oft durch anstehendene bauliche Sanierungen, Renovationen oder Umbau ausgelöst. Jeder sorgfältige Immobilien-Investor muss sich mit zunehmendem Alter seiner Immobilie auseinandersetzen.

Will der Investor nicht mehr selber die Investitionen für Unterhalt und Erneuerung tätigen, muss er sich zumindest überlegen, ob er für die Marktgängigkeit bzw. Verkäuflichkeit die Instandhaltung, allenfalls die Instandsetzung, doch noch in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vornehmen soll.

Massgebend für einen solchen Entscheid ist natürlich der konkrete Zustand der Immobilie.

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