Die persönlichen Risiken stehen regelmässig in einer Veräusserungsgefahr oder Gefahr der Aufgabe der Eigennutzung.
Als Ursachen sind denkbar:
- Einkommensverlust / Einkommensverminderung
- Tod
- Invalidität / Arbeitsunfähigkeit
- Vorzeitige Pensionierung
- Arbeitsplatzverlust
- Scheidung
- Erhöhter Mittelbedarf (Verlustdeckung im Unternehmen, kostspielige Gesundheitsoperation etc.)
Als Absicherungsmöglichkeiten gelten:
- Risikoschutz
- Sozialversicherung (BVG)
- Private Vorsorge (Säule 3a und 3b)
- Todesfallrisikoversicherung
- Spar-Lebensversicherung
- Kombination von Risikoschutz und Amortisation
- Risikoschutz durch private Vorsorge
- zur indirekten Amortisation, in dem mit den Versicherungsleistungen ein Sondervermögen geäufnet wird, aus welchem dann die Hypothek zur gegebenen Zeit mit einer Einmalzahlung zurückbezahlt werden kann
- Vorteile
- Prämienabzugsfähigkeit (Säule 3a)
- Schuldenzinsenabzug bleibt gewahrt
- Privilegierte Besteuerung der Versicherungsleistung, getrennt vom übrigen Einkommen
- mit Verwendung der Versicherungsdeckung zur Hypotheken-Amortisation
- üblich: Amortisation 2. Hypothek
- seltener: Amortisation aller Grundpfandschulden
- Amortisationspolice, ev. mit Prämienbefreiung im Falle von Erwerbsunfähigkeit
- Risikoschutz durch private Vorsorge
Weiterführende Informationen
- Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums / Risikoschutz und Amortisation
- Verschiedene Kreditgeber verlangen als Finanzierungsvoraussetzung den Abschluss einer Lebensversicherung (Todesfallrisikoversicherung, ev. Spar-Lebensversicherung) durch den Kreditnehmer und die Abtretung des bedingten Versicherungsanspruchs bzw. die Einräumung der Begünstigtenstellung
- Ehegattenschutz vor Immobilien-Veräusserung durch Meistbegünstigung
- BÜRGI URS, Ehegüterrechtliche sowie erb- und versicherungsrechtliche Begünstigung, in: ST 2003, 256 ff.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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