Hier geht es um Auswahl, Instruktion und Überwachung der Dienstleister, sei es der Dauerbeauftragten der kaufmännischen und technischen Betreuung wie Liegenschaftenverwaltungs-Gesellschaft, Hauswartungs- und Reinigungsunternehmen, Facility-Betrieb, sei es der nur im besonderen Bedarfsfalle zugezogenen Immobilien- und Bau-Berater wie Rechtsanwälte (zB für die Abwehr von Enteignungen, Durchsetzung von Bauvorhaben (Projektmanagement, Verhandlung und Redaktion des Totalunternehmervertrages bzw. Generalunternehmervertrag sowie Architektenvertrag, Werkverträge mit den Unternehmern uam), Nachbarstreitigkeiten, Mieterausweisungen, Entmietungen vor Umbauvorhaben oder Verhandlungen mit den Kreditgebern etc.), Immobilienschätzer, Bausachverständige für Objekt-Optimierungen, Architekten uam.
Immer wieder stellt sich für den Investor die Frage, ob er ein eigenes Immobilien-Team vorhalten oder die Dienstleistungen extern zukaufen soll. Dabei kann folgende Differenzierung ein gangbarer Weg sein:
- Kern-Leistungen
- Outsourcing-geeignete Leistungen
Vom Verlag empfohlene Dienstleister / Beratungsunternehmen:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte Zürich: Fachgebiet Immobiliarsachenrecht
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