Auf der Turnaround-Agenda stehen – unter Hinweis darauf, dass es sich hier nicht um ein Unternehmen (indirekte Immobilienanlage), sondern um ein Immobilien-Einzelengagement handelt, in der Regel:
- Sanierungsprüfung
- Sanierungsbedürftigkeit des Immobilienengagements
- Sanierungsfähigkeit der Immobilieninvestition
- Sanierungswürdigkeit der Immobilieninvestition
- Sanierungskonzept
- Leistungswirtschaftliche Sanierung
- Herstellung eines gesunden Ergebnisses aus dem Kerngeschäft
- Sicherung des Umsatzvolumens
- Sicherung eines nachhaltigen Ertrags
- Untersuchung der Kostenstruktur / Optimierung
- Reduktion der Lohnkosten, ev. Outsourcing des Facility Managements
- Strukturelle Sanierung
- Optimierung der Abläufe
- Restrukturierung der Passivseite durch Entwirrung von Krediten und / oder Sicherheiten
- ev. Sacheinlage der Immobilie in eine zu gründende Immobilien-Aktiengesellschaft
- Finanzielle Sanierung
- Bereitstellung Working Capital
- Liquiditätssteuerung
- Fokussierung auf Werttreiber
- Leistungswirtschaftliche Sanierung
- Portfolioinvestitionen
- Primäre Neuordnung der Kredite / Kreditrisiken
- Sekundäre Sanierung des Objektes
Weiterführende Informationen
Analoge Anwendung von Unternehmenssanierungsrecht:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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