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Direkte Immobilienanlage

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Preisintransparenz

Rechtsgebiet:
Direkte Immobilienanlage
Stichworte:
Direkte Immobilienanlage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Weder für den Immobilienverkäufer noch für den Immobilienkäufer ist feststellbar.

  • für welche Immobilien
  • mit welchen Merkmalen und Eigenschaften
  • welche Preise bezahlt werden.

Angesprochen werden damit folgende Manki im Immobilien-Business:

  • fehlende Vergleichbarkeit (jede Immobilie ist ein Unikat)
  • fehlende Transparenz
  • fehlen eines organisierten Markts
  • Preisspielräume
  • Keine Rendite-Benchmarks (analog Kurs-/Gewinnverhältnis bei Aktien)

Heute wird versucht, mittels Erfassung und Auswertung von Transaktionsdaten eine Wertermittlung für Preisvergleiche zu erhalten.

Die echte Preisbestimmung ergibt sich nur aus dem konkreten Verkauf.

Weiterführende Informationen

Transparenz alleine genügt nicht:

  • Selbst die Publikation der Grundstückshandänderungen mit Preisangaben nutzt den Marktteilnehmern nicht sehr viel, weil die Objekte selten vergleichbar sind
    • Die Kantone dürfen Handänderungen publizieren und auch die Gegenleistungen offenlegen.
    • 19 Kantone publizieren die Immobilien-Handänderungen
    • 2 Kantone (GE + JU) machen die Grundstückkaufpreise öffentlich

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