In der Schweiz gelten die Transaktionskosten wie Notariatsgebühren, Grundbuchgebühren und weiteres als zu hoch; je nach Kanton ist das Äquivalenzprinzip für solche Gebühren und Steuern verletzt worden, weshalb der Preisüberwacher einschritt.
Bisher waren folgende Opportunitätskosten zu verzeichnen:
Transaktionskosten-Quantitativ | ||
---|---|---|
Kostenart | Berechnungsgrundlage | Quantitativ |
Übertragungskosten | Kaufpreis | 6 % – 8 % |
Schätzfehler | Kaufpreis | ca. 10 % |
Zwischentotal Transaktionskosten | ca. 16 – 18 % | |
Eigenkapitalanteil | Kaufpreis | ca. 30 % |
Transaktionskostenanteil an den Eigenmitteln | > 50 % der Eigenmittel |
Die Folgen dieser hohen, von vielen als prohibitiv empfundenen Transaktionskosten sind:
- Verzicht auf notwendige Anpassungen, der Kosten wegen
- Abhaltung von Maximierung
- Ineffiziente Allokation
- hohe Illiquidität der Immobilienanlagen
Weiterführende Informationen
Notariatsgebühren / Kantons-Vergleich
Vergleich kantonale Notariatstarife | preisueberwacher.admin.ch
Kantonale Notariatstarife | preisueberwacher.admin.ch
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Immobilienerwerb durch Ausländer...Einleitung zum Immobilienerwerb durch Ausl...Autoren:Immobilienbewertung / Immobilien...Einleitung zur Immobilienbewertung / Immob...Autoren:Schweizerische ImmobilienEinleitung zu Schweizerische ImmobilienAutoren:HypothekarkreditEinleitung zu Hypothekar-Kredit / HypothekenAutoren:Geschäftsfahrzeug und SteuernEinleitung zum Geschäftsfahrzeug und SteuernAutoren:Direkte ImmobilienanlageEinleitung zur direkten Immobilienanlage
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht