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Direkte Immobilienanlage

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Vendor Due Diligence (VDD)

Rechtsgebiet:
Direkte Immobilienanlage
Stichworte:
Direkte Immobilienanlage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zu den Aufgaben des Investors bei der Verkaufsvorbereitung zählt die Erstellung einer Verkäufer Due Diligence (Vendor Due Diligence [VDD]).

Eine Vendor initiated Due Diligence gibt dem Immobilienverkäufer ein aktuelles und realistisches Bild über sein Grundstück. Es stellt dem Immobilienkäufer zudem die rechtzeitige Auskunfts- und Verkaufsbereitschaft sicher.

Die VDD-Elemente umfassen:

  • alle Elemente der „Investor Due Diligence (IDD)“
  • Dokumentation für den Käufer-DD (Data-Raum)
  • Auskünfte des Verkäufers an den Käufer
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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