LAWINFO

Direkte Immobilienanlage

QR Code

Verkaufsangebot

Rechtsgebiet:
Direkte Immobilienanlage
Stichworte:
Direkte Immobilienanlage
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Verkaufsangebot des Dritten, d.h. des aktuellen Eigentümers

  • Angebot mit fixer Angabe des Verkaufspreises
  • Information über unverbindliche Verkaufsabsicht
  • Verkaufsangebot mit „Aufforderung zur Offertstellung“ in preislicher Hinsicht
    • Vertraulichkeitserklärung
    • Detail-Verkaufsdokumentation (ev. mit Verkäufer-Due Diligence)
    • Öffnung eines Data Rooms für die Due Diligence (Käufer-Due Diligence)
    • ev. Vorlage des Grundstückkaufvertrags-Entwurfs
  • Aufforderung zur Teilnahme an einem Auktionsverfahren
  • uam

Meistens ist das Verkaufsprozedere des Verkäufers nur soweit transparent, als der Kaufinteressent den spätesten Termin zur Abgabe Preisangebots an den Verkäufer mitgeteilt erhält. – Die interne Willensbildung zum Preis und zur Auswahl der Person des Käufers erfolgt in aller Regel im Verborgenen und wird weder vom Ablauf noch von den Entscheidungskriterien offengelegt.

Irgendwann erhält dann der Kaufinteressent – sofern und soweit dieser nicht als fixe Vorgabe mit der Data Room-Öffnung vorgelegt wurde – den Entwurf eines Grundstückkaufvertrags, für die Fortsetzung der Vertragsverhandlungen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.