Das Verkaufsangebot des Dritten, d.h. des aktuellen Eigentümers
- Angebot mit fixer Angabe des Verkaufspreises
- Information über unverbindliche Verkaufsabsicht
- Verkaufsangebot mit „Aufforderung zur Offertstellung“ in preislicher Hinsicht
- Vertraulichkeitserklärung
- Detail-Verkaufsdokumentation (ev. mit Verkäufer-Due Diligence)
- Öffnung eines Data Rooms für die Due Diligence (Käufer-Due Diligence)
- ev. Vorlage des Grundstückkaufvertrags-Entwurfs
- Aufforderung zur Teilnahme an einem Auktionsverfahren
- uam
Meistens ist das Verkaufsprozedere des Verkäufers nur soweit transparent, als der Kaufinteressent den spätesten Termin zur Abgabe Preisangebots an den Verkäufer mitgeteilt erhält. – Die interne Willensbildung zum Preis und zur Auswahl der Person des Käufers erfolgt in aller Regel im Verborgenen und wird weder vom Ablauf noch von den Entscheidungskriterien offengelegt.
Irgendwann erhält dann der Kaufinteressent – sofern und soweit dieser nicht als fixe Vorgabe mit der Data Room-Öffnung vorgelegt wurde – den Entwurf eines Grundstückkaufvertrags, für die Fortsetzung der Vertragsverhandlungen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.