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Ehevertrag

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Aufgrund befristeten Ehevertrags

Rechtsgebiet:
Ehevertrag
Stichworte:
Ehevertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Möglich ist, dass die Ehegatten aufgrund spezieller Gründe den Gütertrennungs-Ehevertrag befristen.

  • Mit Ablauf der Frist fällt der Gütertrennungs-Ehevertrag ohne weiteres dahin.
  • Sofern nichts anderes vereinbart wurde mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc).
  • Es kommt neu der ordentliche Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung zur Anwendung, ausser die Ehegatten haben stattdessen (mittels früherem Ehevertrag) die Gütergemeinschaft bestimmt. Aufgrund des Güterstandswechsels ist zunächst die Gütertrennung auseinanderzusetzen; vgl. “Güterrechtliche Auseinandersetzung“.

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