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Einfache Gesellschaft

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Gesellschafterwechsel

Rechtsgebiet:
Einfache Gesellschaft
Stichworte:
EG, Einfache Gesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Es gelten grundsätzlich die Regeln der klassischen einfachen Gesellschaft.

Individuell zu betrachten sind:

  • Innenverhältnis:
    • Jeder Gesellschafterwechsel bedarf der Zustimmung aller bisherigen Gesellschafter.
    • Weiterer Hauptgesellschafter
      • Dies führt im Aussenverhältnis zu einer neuen Organisationform (Wechsel von Einzelfirma zu Kollektivgesellschaft  oder Kommanditgesellschaft)
    • Weiterer stiller Gesellschafter
      • Frage, ob die beiden stillen Gesellschafter ihrerseits gesamthänderisch als eine Gesellschafterpartei der stillen Gesellschaft oder direkt als zwei stille Gesellschafter auftreten etc.
      • Der  Beitritt eines weiteren stillen Gesellschafters (als zusätzlicher Gesellschafter) erfordert verschiedene Anpassungen des Innenverhältnisses (Geschäftsführung, Gewinn- und Verlust-Verteilung, Gesellschaftsbeschlüsse usw.)
  • Aussenverhältnis:
    • Es ist die allf. Rechtsform neu zu konstituieren.
    • Will der stille Gesellschafter nicht anonym bleiben, ist der Wechsel zur Kommanditgesellschaft [KMG] anzudenken; möglicherweise ist dies die Gelegenheit zu einem neuen Konzept mit einer Kapitalgesellschaft (zB Aktiengesellschaft mit Aktionärbindungsvertrag)
  • Anpassung oder Neuabschluss des Gesellschaftsvertrages der stillen Gesellschaft:
    • Ändert die Rechtsform der Aussengesellschaft (von Einzelunternehmen zu Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft etc.), stellt sich auch die Frage, wer inskünftig Vertragspartei ist (Gesellschaft oder die einzelnen Gesellschafter etc.)
    • Neukonzept (siehe „Aussenverhältnis“ oben)

Weiterführende Informationen

» Kommanditgesellschaft

» Aktiengesellschaft

» Aktionärbindungsvertrag

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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