Rechtsnatur
- einfache Gesellschaft (umstritten)
- ev. als Auffangrechtsform: Kommanditgesellschaft
Weiterführende Informationen
Ziele
- Dauernde wirtschaftliche Ziele
- Hauptgesellschafter tritt mit Einzelfirma (Einzelunternehmung), in eigenem Namen und auf eigene Rechnung auf
- Für einzelne Geschäftsvorfälle (sog. „stille Gelegenheitsgesellschaft“)
- zB Kauf eines Gegenstandes (bspw. Fahrzeug wegen Flottenrabatt)
- Abgrenzung zum Treuhandgeschäft
- zB Kauf eines Gegenstandes (bspw. Fahrzeug wegen Flottenrabatt)
Motive
- Stiller Gesellschafter möchte Geschäftschance – ohne Publizität (wirtschaftliche Beteiligung soll extern nicht ersichtlich werden) – nutzen
- Der Hauptgesellschafter zieht die stille Teilhaberschaft der Zusammenarbeit mit weiteren Gesellschafter oder der obligationenrechtlichen (Kredit-)Refinanzierung vor
- Vorteil: Geldabfluss nur im Erfolgsfall
- Nachteil: umfassende Rechenschaftspflicht
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