Rechtsnatur
- einfache Gesellschaft (umstritten)
- ev. als Auffangrechtsform: Kommanditgesellschaft
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Ziele
- Dauernde wirtschaftliche Ziele
- Hauptgesellschafter tritt mit Einzelfirma (Einzelunternehmung), in eigenem Namen und auf eigene Rechnung auf
- Für einzelne Geschäftsvorfälle (sog. „stille Gelegenheitsgesellschaft“)
- zB Kauf eines Gegenstandes (bspw. Fahrzeug wegen Flottenrabatt)
- Abgrenzung zum Treuhandgeschäft
- zB Kauf eines Gegenstandes (bspw. Fahrzeug wegen Flottenrabatt)
Motive
- Stiller Gesellschafter möchte Geschäftschance – ohne Publizität (wirtschaftliche Beteiligung soll extern nicht ersichtlich werden) – nutzen
- Der Hauptgesellschafter zieht die stille Teilhaberschaft der Zusammenarbeit mit weiteren Gesellschafter oder der obligationenrechtlichen (Kredit-)Refinanzierung vor
- Vorteil: Geldabfluss nur im Erfolgsfall
- Nachteil: umfassende Rechenschaftspflicht
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.