LAWINFO

Einzelfirma / Einzelunternehmen / Einzelkaufmann

QR Code

Haftung

Rechtsgebiet:
Einzelfirma / Einzelunternehmen / Einzelkaufmann
Stichworte:
Einzelfirma, Einzelkaufmann, Einzelunternehmen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Für Schulden des Einzelkaufmanns haftet sein ganzes Vermögen (Geschäfts- und Privatvermögen), unabhängig davon, ob die Verpflichtung aus geschäftlichen oder privaten Gründen entstanden ist.

Haftungsbeschränkung

Viele Einzelkaufmänner wandeln nach Etablierung ihrer Geschäftstätigkeit zur Haftungsbeschränkung ihr Unternehmen in eine Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) um:

» Aktiengesellschaft (AG)

» Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Aufgrund der Unternehmenssteuerreform II kann die „Umwandlung im weiteren Sinne“ von einer Einzelfirma in zB eine „Einmann-AG“ steuerlich privilegiert stattfinden.

» Formen der Unternehmensumwandlung

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.