Für Schulden des Einzelkaufmanns haftet sein ganzes Vermögen (Geschäfts- und Privatvermögen), unabhängig davon, ob die Verpflichtung aus geschäftlichen oder privaten Gründen entstanden ist.
Haftungsbeschränkung
Viele Einzelkaufmänner wandeln nach Etablierung ihrer Geschäftstätigkeit zur Haftungsbeschränkung ihr Unternehmen in eine Kapitalgesellschaft (AG, GmbH) um:
» Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Aufgrund der Unternehmenssteuerreform II kann die „Umwandlung im weiteren Sinne“ von einer Einzelfirma in zB eine „Einmann-AG“ steuerlich privilegiert stattfinden.