Zur Einhaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen in der Schweiz werden ausländische Arbeitgeber, die zwingende Vorschriften des Entsendegesetz (EntsG) verletzen, sanktioniert:
- Sanktionsmittel
- Verwarnung
- Geldbusse
- Dienstleistungssperre
- Sanktionsmass
- leichte Verstösse (zB Nichteinhaltung der 8-tägigen Voranmeldefrist)
- Verwarnung oder Geldbusse
- Wiederholungsfall
- Geldbusse bis maximal CHF 30’000
- Schwere Verstösse (zB massive Lohnunterbietungen oder Nichtbezahlung rechtskräftiger Bussen)
- Dienstleistungssperre (= Erwerbstätigkeitsverbot für die Schweiz)
- Wiederholungsfall
- Berufsverbot bis 5 Jahre
- Publikation auf öffentlicher Liste im Internet
- leichte Verstösse (zB Nichteinhaltung der 8-tägigen Voranmeldefrist)
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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