Die Erbengemeinschaft ist die von Gesetzes wegen mit dem Tod des Erblassers und im Falle des Vorhandenseins mehrerer Erben entstehende, bis zur Erbteilung befristete Gemeinschaft zur gesamten Hand.
Die Erbengemeinschaft ist ein schwerfälliges Institut, weil es
- nur als Übergangsform bis zur Liquidation konzipiert ist.
- das Einstimmigkeitsprinzip aller Erben vorsieht.
- für die Erneuerung der meist alternden Nachlassaktiven wie Immobilien usw. wenig geeignet ist.
Daher sind Erbstreitigkeiten in Erbengemeinschaften sehr verbreitet.
Erbteilung: Liquidation der Erbengemeinschaft
Die Erbengemeinschaft bildet eine Übergangsorganisation bis zum Abschluss der Erbteilung: Die Erbteilung ist die Liquidation der Erbengemeinschaft durch Zuweisung der Nachlassgegenstände ins Alleineigentum der Erben, nach Tilgung oder unter Übernahme der Erblasser-, Erbfolge- und Erbengemeinschaftsschulden:
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