Die Erbengemeinschaft ist die von Gesetzes wegen mit dem Tod des Erblassers und im Falle des Vorhandenseins mehrerer Erben entstehende, bis zur Erbteilung befristete Gemeinschaft zur gesamten Hand.
Die Erbengemeinschaft ist ein schwerfälliges Institut, weil es
- nur als Übergangsform bis zur Liquidation konzipiert ist.
- das Einstimmigkeitsprinzip aller Erben vorsieht.
- für die Erneuerung der meist alternden Nachlassaktiven wie Immobilien usw. wenig geeignet ist.
Daher sind Erbstreitigkeiten in Erbengemeinschaften sehr verbreitet.
Erbteilung: Liquidation der Erbengemeinschaft
Die Erbengemeinschaft bildet eine Übergangsorganisation bis zum Abschluss der Erbteilung: Die Erbteilung ist die Liquidation der Erbengemeinschaft durch Zuweisung der Nachlassgegenstände ins Alleineigentum der Erben, nach Tilgung oder unter Übernahme der Erblasser-, Erbfolge- und Erbengemeinschaftsschulden:
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Wohnsitz / SteuerdomizilEinleitung zum Wohnsitz in der SchweizAutoren:Ausschlagung einer ErbschaftEinleitung zur Ausschlagung einer ErbschaftAutoren:Erbschaftssteuer / SchenkungssteuerEinleitung zur Erbschaftssteuer SchweizAutoren:Erbeinsetzung: Testament / Erbve...Einleitung zur Erbeinsetzung / eingesetzte...Autoren:Schenkungen / SpendenEinleitung: Schenkungen in der SchweizAutoren:Testamentsvollstreckung / Willen...Einleitung zur Testamentsvollstreckung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht