Einleitung
Die Erben können die Erbengemeinschaft durch vertragliche Erbteilung gemäss ZGB 634 auflösen:
- Allgemeines zur vertraglichen Erbteilung
- Realteilung
- Schriftlicher Erbteilungsvertrag
- Rechtsverhältnisse nach der Erbteilung
Literatur
- HRUBESCH MILLAUER STEPHANIE, Erbrecht in a Nutshell, 3. Auflage, S. 182 ff.
- WOLF STEPHAN / HRUBESCH-MILLAUER STEPHANIE, Schweizerisches Erbrecht, 2. Auflage, Bern 2020, S. 441 ff.
- WOLF STEPHAN, Grundfragen der Auflösung der Erbengemeinschaft – mit besonderer Berücksichtigung der rechtsgeschäftlichen Aufhebungsmöglichkeiten, Bern 2004, S. 217 ff.