Einleitung
Angesichts der Rechtsnatur der Erbengemeinschaft und der Miterbenstellung ist zu differenzieren:
- Besteuerung der Erbengemeinschaft?
- Besteuerung der Miterben
- Exkurs: Erbschaftssteuer
Die Steuerpflicht des Erblassers endet mit seinem Tod (vgl. DBG 8 Abs. 2).
Die nachfolgenden Erläuterungen basieren auf den Grundsätzen der direkten Bundessteuer (DBSt) des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11) und bilden nicht die unterschiedlichen kantonalen und kommunalen Steuern ab.
Literatur
- RICHNER FELIX / FREI WALTER / KAUFMANN STEFAN / MEUTER HANS ULRICH, Handkommentar zum DBG, Zürich 2016