Einleitung
Der Gesetzgeber hat in ZGB 635 zwei Varianten zur Disposition über angefallene Erbteile vorgesehen:
- Erbanteilsabtretung an einen Miterben (ZGB 635 Abs. 1)
- Erbanteilsabtretung an einen Dritten /ZGB 635 Abs. 2)
Literatur
- WOLF STEPHAN, Grundfragen der Auflösung der Erbengemeinschaft – mit besonderer Berücksichtigung der rechtsgeschäftlichen Aufhebungsmöglichkeiten, Bern 2004, S. 136 ff.
- TUOR PETER / PICENONI VITO, Berner Kommentar, N 20b zu Art. 635 ZGB
Judikatur
- BGE 102 Ib 322 ff. (Auslegung Abtretungsvertrag)
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