Zur vertraglichen Erbteilung im Allgemeinen ist vorab folgendes zu bemerken:
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Die Funktion der Erbteilung ist es,
- alle Erbschaftsgegenstände aus der Gesamthandberechtigung aller Erben (ZGB 602)
- in eine je individuelle Berechtigung der einzelnen Erben an den verschiedenen Gegenständen.
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Der Erbteilungsvertrag beinhaltet,
- die Aufhebung der bisherigen gemeinschaftlichen Gesamthandberechtigung aller Erben am ganzen Nachlass und
- Herstellung der Individualberechtigung der einzelnen Erben an den ihnen nach Massgabe ihrer Erbquoten zugewiesenen Erbschaftgegenständen.
Es geht also um die Überführung von einem Kollektivtitel zu einem Individualtitel (vgl. WOLF STEPHAN / HRUBESCH-MILLAUER STEPHANIE, a.a.O., Rz 2052, S. 553).
Die Erbteilung ist also ein Rechtsgeschäft zur Auflösung einer gemeinschaftlich-gesamthandschaftlichen Berechtigung.
Für eine Erbteilung sieht das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) zwei Varianten vor:
- Realteilung
- Schriftlicher Erbteilungsvertrag.
Kautelen der Erbteilung
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Rechtsnatur
- Rechtsgeschäft unter Lebenden
- Kein höchstpersönliches Rechtsgeschäft, weshalb ein gesetzlicher oder gewillkürter Vertreter handeln
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Mitwirkung
- Alle Erben
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Keine vollständige Erbteilung
- Bloss teilweise Erbteilungen führen zu keiner Beendigung der Erbengemeinschaft.
- Gleiches gilt für die subjektiv und objektiv-partielle Erbteilung (kombiniert partielle Erbteilung)
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Vollständige Erbteilung
- Die Erbengemeinschaft ist aufgelöst und beendet.
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Scheitern einer vertraglichen Erbteilung
- Jeder Erbe kann auf Erbteilung klagen (vgl. ZGB 604 Abs. 1), womit das Gericht zur Vornahme der Erbteilung zuständig ist.
Literatur
- WOLF STEPHAN / HRUBESCH-MILLAUER STEPHANIE, Schweizerisches Erbrecht, 2. Auflage, Bern 2020, S. 553 f.
- WOLF STEPHAN / GENNA GIAN SANDRO, SPR IV/2, S. 370, S. 372
- BSK-SCHAUFELBERGER / KELLER LÜSCHER, N 1 ff. zu Art. 634 ZGB
- BK-TUOR/PICENONI, N 4 zu Art. 634 ZGB
- WOLF STEPHAN, Grundfragen der Auflösung der Erbengemeinschaft – mit besonderer Berücksichtigung der rechtsgeschäftlichen Aufhebungsmöglichkeiten, Bern 2004