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Erbengemeinschaft

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Allgemeines zur vertraglichen Erbteilung

Rechtsgebiet:
Erbengemeinschaft
Stichworte:
Erbengemeinschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Zur vertraglichen Erbteilung im Allgemeinen ist vorab folgendes zu bemerken:

  • Die Funktion der Erbteilung ist es,

    • alle Erbschaftsgegenstände aus der Gesamthandberechtigung aller Erben (ZGB 602)
    • in eine je individuelle Berechtigung der einzelnen Erben an den verschiedenen Gegenständen.
  • Der Erbteilungsvertrag beinhaltet,

    • die Aufhebung der bisherigen gemeinschaftlichen Gesamthandberechtigung aller Erben am ganzen Nachlass und
    • Herstellung der Individualberechtigung der einzelnen Erben an den ihnen nach Massgabe ihrer Erbquoten zugewiesenen Erbschaftgegenständen.

Es geht also um die Überführung von einem Kollektivtitel zu einem Individualtitel (vgl. WOLF STEPHAN / HRUBESCH-MILLAUER STEPHANIE, a.a.O., Rz 2052, S. 553).

Die Erbteilung ist also ein Rechtsgeschäft zur Auflösung einer gemeinschaftlich-gesamthandschaftlichen Berechtigung.

Für eine Erbteilung sieht das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) zwei Varianten vor:

  • Realteilung
  • Schriftlicher Erbteilungsvertrag.

Kautelen der Erbteilung

  • Rechtsnatur

    • Rechtsgeschäft unter Lebenden
    • Kein höchstpersönliches Rechtsgeschäft, weshalb ein gesetzlicher oder gewillkürter Vertreter handeln
  • Mitwirkung

    • Alle Erben
  • Keine vollständige Erbteilung

    • Bloss teilweise Erbteilungen führen zu keiner Beendigung der Erbengemeinschaft.
    • Gleiches gilt für die subjektiv und objektiv-partielle Erbteilung (kombiniert partielle Erbteilung)
  • Vollständige Erbteilung

    • Die Erbengemeinschaft ist aufgelöst und beendet.
  • Scheitern einer vertraglichen Erbteilung

    • Jeder Erbe kann auf Erbteilung klagen (vgl. ZGB 604 Abs. 1), womit das Gericht zur Vornahme der Erbteilung zuständig ist.

Literatur

  • WOLF STEPHAN / HRUBESCH-MILLAUER STEPHANIE, Schweizerisches Erbrecht, 2. Auflage, Bern 2020, S. 553 f.
  • WOLF STEPHAN / GENNA GIAN SANDRO, SPR IV/2, S. 370, S. 372
  • BSK-SCHAUFELBERGER / KELLER LÜSCHER, N 1 ff. zu Art. 634 ZGB
  • BK-TUOR/PICENONI, N 4 zu Art. 634 ZGB
  • WOLF STEPHAN, Grundfragen der Auflösung der Erbengemeinschaft – mit besonderer Berücksichtigung der rechtsgeschäftlichen Aufhebungsmöglichkeiten, Bern 2004

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