Die Erbengemeinschaft ist als Gemeinschaft mehrerer Erben mit meist unterschiedlichen Interessen und Möglichkeiten stets Zankapfel.
Können sich die Erben während vor der Erbteilung nicht einigen, wird die Erbteilung als solche meistens nicht einfacher: Den einen geht’s um die Sache, den anderen ums Prinzip, den Dritten ums Geld und die Vierten verschweigen, dass sie immer noch emotionale Rechnungen von früher gegen Miterben offen haben, die sie ohne „Ausgleich“ (Nachgeben, Geld etc.) nicht schliessen wollen; nicht selten sind es „Zugeheiratete“, die spürbar auf die Willensbildung und die Entscheide des Ehegatten als Erben Einfluss nehmen.
In solchen Fällen ist die Auseinandersetzung das Beste: Jeder sollte den eigenen Weg gehen und aus seinem Erbanteil für sich das Beste machen. Nur, dass aus einem Bruchteil mehr wird und, dass man anschliessend unter Erfolgzwang – im Vergleich zu den Eltern und den Miterben – lässt viele wieder von der Teilung abschrecken. In diesem Interessen-, Anspruchs- und Chancen-/Risiken-Kreis werden die Erben, gerade solche die sonst geschäftlich nicht Entscheidungen und Problemlösungen zu tun haben, hin und her gerissen.
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