Der Teilungsanspruch nach ZGB 604 Abs. 1 verpflichtet, jeden Miterben zur Mitwirkung bei der Erbteilung und damit zu einem Tun. Der Teilungsanspruch ist, weil er kraft Gesetzes begründet ist,
- eine Legalobligation (gesetzliche Realobligation).
Konsequenzen der Qualifikation des Teilungsanspruchs
Die Qualifikation als gesetzliche Realobligation zeitigt verschiedene Konsequenzen von praktischer Bedeutung:
- Unverjährbarkeit
- Keine Verfügbarkeit (über die dingliche Position)
- Unverzichtbarkeit des Erbteilungsanspruchs
- Gerichtsstand (letzter Wohnsitz des Erblassers > Nichtanwendbarkeit des Wohnsitzgerichtesstandes der Erben)
- Subjektwechsel
- Gesetzlicher Übergang (Ableben eines Miterben) oder
- Rechtsgeschäftliche Übertragung (Erbanteilabtretung nach ZGB 635 Abs. 1)
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