Gesetzliche Teilungsaufschub-Tatbestände sind:
- ungeborenes Kind (ZGB 605)
- Hausgenossen-Unterhalt (ZGB 606)
- Zwangsgemeinschaft nach BGBB 12
Zur Nutzniessung
- Gesetzlicher Teilungsaufschub (ZGB 604 Abs. 1)
Teilungsaufschub auf unbestimmte Zeit
Der unbefristete Teilungsaufschub ist mit dem Recht jedes Erben, die Teilung der Erbschaft zu verlangen, unvereinbar.
Teilungsverbot
Das Teilungsverbot
- ist unzulässig
- kann auf Klage hin für ungültig erklärt werden.
Weiterführende Informationen
- Herabsetzungsklage | herabsetzungsklage.ch
- Ungültigkeitsklage
unter den Erben vereinbarter Teilungsaufschub
Der (temporäre) Teilungsaufschub
- kann von den Erben vereinbart werden
- erfolgt (meistens) stillschweigend oder (seltener) ausdrücklich.
Teilungsaufschub = Klagehindernis!
Aufschub-Motive / Beispiele
Teilungsaufschub-Anordnung durch den Erblasser
Einleitung
- Aufschub-Varianten
- Negative Teilungsvorschrift
- Auflage
- Form
- Verfügung von Todes wegen
- Testament
- Erbvertrag
- Verfügung von Todes wegen
- Erlaubtes Mass
- im Rahmen der verfügungsfreien (disponiblen) Quote
- eine Überschreitung des erlaubten Masses ist herabsetzbar (Herabsetzungsklage | herabsetzungsklage.ch)
Teilungsaufschub-Varianten
- Teilungsaufschub / > fortgesetzte Erbengemeinschaft
- (Unzulässiges) Teilungsverbot
- Sanktion: Ungültigerklärung des Teilungsverbots
- Rechtsbehelf
- Herabsetzungsklage | herabsetzungsklage.ch
- Ungültigkeitsklage
- Vorhandensein eines Willensvollstreckers
- Teilungsklage vor Vorliegen des Teilungsvorschlags des Testamentsvollstreckers unzulässig!
- Ausnahmen
- Blosser pro forma einen Teilungsvorschlag des Willensvollstreckers
- Vorliegen einer mit der Teilungsklage verbundenen Herabsetzungsklage (Verfahrensökonomie)
- Einvernehmliche Erbteilung durch die Erben, wenn der Teilungsvorschlag vorliegt