Gesetzliche Grundlagen im Obligationenrecht (Schenkung)
Inhalt
» OR 239: Inhalt der Schenkung
Persönliche Fähigkeit
Errichtung der Schenkung
» OR 242: I. Schenkung von Hand zu Hand
» OR 243: II. Schenkungsversprechen
» OR 244: III. Bedeutung der Annahme
Bedingungen und Auflagen
» OR 246: II. Vollziehung der Auflagen
» OR 247: III. Verabredung des Rückfalls
Verantwortlichkeit
» OR 248: Verantwortlichkeit des Schenkers
Aufhebung der Schenkung
» OR 249: I. Rückforderung der Schenkung
» OR 250: II. Widerruf und Hinfälligkeit des Schenkungsversprechens
Weitere gesetzliche Grundlagen im Zivilgesetzbuch
ZGB Art. 626 Abs. 1
A. Ausgleichungspflicht der Erben
1 Die gesetzlichen Erben sind gegenseitig verpflichtet, alles zur Ausgleichung zu bringen, was ihnen der Erblasser bei Lebzeiten auf Anrechnung an ihren Erbanteil zugewendet hat.
ZGB Art. 534 Abs. 1
A. Ansprüche bei Ausrichtung zu Lebzeiten des Erblassers
1 Überträgt der Erblasser sein Vermögen bei Lebzeiten auf den Vertragserben, so kann dieser ein öffentliches Inventar aufnehmen lassen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.