LAWINFO

Erwachsenenschutz

QR Code

Ernennung des Beistandes

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Erwachsenenschutzbehörde ernennt einen Beistand / mehrere Beistände

Voraussetzungen

  • Natürliche Person
    • Zulässigkeit
      • Privatbeistand
      • Berufsbeistand
      • Fachperson eines privaten / öffentlichen Sozialdienstes
    • Unzulässigkeit
      • Mitarbeiter der Erwachsenenschutzbehörde
        • Unabhängigkeit
    • Mitwirkungsmöglichkeiten der Beteiligten
      • Entsprechung dem Vorschlag des Betroffenen
        • Person geeignet
        • Person bereit zur Übernahme
      • Entsprechung dem Ablehnen durch den Betroffenen
        • Soweit tunlich
          • Keine blosse Blockierung der Massnahme
      • Berücksichtigung der Wünsche von
        • Angehörigen
        • Nahestehenden Personen
  • Persönliche + fachliche Eignung
  • Zeitliche Verfügbarkeit
  • Möglichkeit der persönlichen Wahrnehmung der Aufgaben
    • Zulässigkeit der Übertragung von Teilaufgaben
      • Beispiele
        • Unterbringung in einer stationären Einrichtung
        • Bei Vermögensverwaltung

Wirkungen

  • Beistand
    • Annahmepflicht
      • Ausnahme
        • Entgegenstehende wichtige Gründe
          • Starke familiäre / berufliche Belastung
          • Interessenkollision
          • Etc.
  • Erwachsenenschutzbehörde
    • Erforderliche Instruktion des Beistandes
    • Erforderliche Beratung des Beistandes
    • Erforderliche Unterstützung des Beistandes
    • Wenn mehrere Beistände
      • Festlegung
        • Gemeinsame Ausübung des Amtes
          • Nur mit Einverständnis von allen
        • Aufteilung der Zuständigkeiten
    • Interessenkollision
      • Entfallen der Befugnisse des Beistandes
      • Regelung
        • Ersatzbeistand
        • Regelung der Angelegenheit durch die Erwachsenenschutzbehörde
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.