Die Erwachsenenschutzbehörde ernennt einen Beistand / mehrere Beistände
Voraussetzungen
- Natürliche Person
- Zulässigkeit
- Privatbeistand
- Berufsbeistand
- Fachperson eines privaten / öffentlichen Sozialdienstes
- Unzulässigkeit
- Mitarbeiter der Erwachsenenschutzbehörde
- Unabhängigkeit
- Mitarbeiter der Erwachsenenschutzbehörde
- Mitwirkungsmöglichkeiten der Beteiligten
- Entsprechung dem Vorschlag des Betroffenen
- Person geeignet
- Person bereit zur Übernahme
- Entsprechung dem Ablehnen durch den Betroffenen
- Soweit tunlich
- Keine blosse Blockierung der Massnahme
- Soweit tunlich
- Berücksichtigung der Wünsche von
- Angehörigen
- Nahestehenden Personen
- Entsprechung dem Vorschlag des Betroffenen
- Zulässigkeit
- Persönliche + fachliche Eignung
- Zeitliche Verfügbarkeit
- Möglichkeit der persönlichen Wahrnehmung der Aufgaben
- Zulässigkeit der Übertragung von Teilaufgaben
- Beispiele
- Unterbringung in einer stationären Einrichtung
- Bei Vermögensverwaltung
- Beispiele
- Zulässigkeit der Übertragung von Teilaufgaben
Wirkungen
- Beistand
- Annahmepflicht
- Ausnahme
- Entgegenstehende wichtige Gründe
- Starke familiäre / berufliche Belastung
- Interessenkollision
- Etc.
- Entgegenstehende wichtige Gründe
- Ausnahme
- Annahmepflicht
- Erwachsenenschutzbehörde
- Erforderliche Instruktion des Beistandes
- Erforderliche Beratung des Beistandes
- Erforderliche Unterstützung des Beistandes
- Wenn mehrere Beistände
- Festlegung
- Gemeinsame Ausübung des Amtes
- Nur mit Einverständnis von allen
- Aufteilung der Zuständigkeiten
- Gemeinsame Ausübung des Amtes
- Festlegung
- Interessenkollision
- Entfallen der Befugnisse des Beistandes
- Regelung
- Ersatzbeistand
- Regelung der Angelegenheit durch die Erwachsenenschutzbehörde
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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