Grundsatz
- Unabdingbarkeit der „erforderlichen Sorgfalt“
- Unzulässigkeit einer Haftungswegbedingung für:
- Rechtswidrige Absicht
- Grobe Fahrlässigkeit
- OR 100 Abs. 1
Ausnahmen
- Leichte Fahrlässigkeit (OR 100 Abs. 2)
- Rückausnahme
- Konzessioniertes Gewerbe
- Gewerbe mit Polizeierlaubnis
- Rechtsanwalt
- Notar
- Revisionsunternehmen
- Banken
- Etc.
- Verzichtender steht im Dienste der anderen Vertragspartei
- Konzessioniertes Gewerbe
- Rückausnahme
- Hilfspersonenhaftung (OR 101)
- Rückausnahme: höchstens für leichtes Verschulden
- Verzichtender steht im Dienste der anderen Vertragspartei
- Konzessioniertes Gewerbe
- Gewerbe mit Polizeierlaubnis
- Rechtsanwalt
- Notar
- Revisionsunternehmen
- Banken
- Etc.
- Rückausnahme: höchstens für leichtes Verschulden
Weiterführende Informationen
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