Eine Haftungsreduktion ist denkbar in folgenden Fällen:
- Uneigennützigkeit
- Vorliegen eines sehr hohen, dem Auftraggeber bekannten Risikos
Judikatur
- Uneigennützigkeit
- OR 99 Abs. 2
- OR 420 Abs. 2
- PKG 1978 Nr. 4
- SemJud 1962 288
- Sehr hohes, dem Auftraggeber bekanntes Risiko
- BGE 92 II 242
- BGE 56 II 375
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