Professionelle Beistände begleiten und unterstützen hauptberuflich schutzbedürftige Kinder und Erwachsene im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB).
Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) hat Empfehlungen zur Organisation von Berufsbeistandschaften verfasst und am 05.08.2021 veröffentlicht.
Die KOKES-Empfehlungen wurden in Zusammenarbeit mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektor/innen (SODK), dem Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) und dem Schweizerischen Verband der Berufsbeistandspersonen (SVBB) erarbeitet. Sie haben zum Ziel, die Unterstützung für schutzbedürftige Personen zu verbessern, indem die Arbeitsbedingungen für Berufsbeistandspersonen optimiert werden. Die Empfehlungen sollen auch den politisch Verantwortlichen als Orientierungsrahmen und den Kantonen und Gemeinden bei der Überprüfung und strukturellen Weiterentwicklung der Berufsbeistandschaften dienen.
In den KOKES-Empfehlungen werden die Rahmenbedingungen der Berufsbeistandschaften beschrieben und daraus fachliche Standards abgeleitet.
Die wichtigsten 10 Empfehlungen sind nachfolgend wiedergegeben:
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.