Professionelle Beistände begleiten und unterstützen hauptberuflich schutzbedürftige Kinder und Erwachsene im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB).
Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) hat Empfehlungen zur Organisation von Berufsbeistandschaften verfasst und am 05.08.2021 veröffentlicht.
Die KOKES-Empfehlungen wurden in Zusammenarbeit mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektor/innen (SODK), dem Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) und dem Schweizerischen Verband der Berufsbeistandspersonen (SVBB) erarbeitet. Sie haben zum Ziel, die Unterstützung für schutzbedürftige Personen zu verbessern, indem die Arbeitsbedingungen für Berufsbeistandspersonen optimiert werden. Die Empfehlungen sollen auch den politisch Verantwortlichen als Orientierungsrahmen und den Kantonen und Gemeinden bei der Überprüfung und strukturellen Weiterentwicklung der Berufsbeistandschaften dienen.
In den KOKES-Empfehlungen werden die Rahmenbedingungen der Berufsbeistandschaften beschrieben und daraus fachliche Standards abgeleitet.
Die wichtigsten 10 Empfehlungen sind nachfolgend wiedergegeben:
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