Prüfungsbefugnisse
- Gesetzliche Grundlage
- Prüfung
- Rechnungslegung
- Erteilung / Verweigerung der Genehmigung
- Verlangen der Berichtigung
- Bericht
- Verlangen der Ergänzung
- Massnahmen zur Wahrung der Betroffenen-Interessen
- Rechnungslegung
Zustimmungsbedürftige Geschäfte
- Vertretungsbeistandschaft
- Nicht
- Begleitbeistandschaft
- Mitwirkungsbeistandschaft
- Nicht
- Vom Gesetzes wegen (ZGB 416)
- Grundsatz
- Liquidation des Haushalts des Betroffenen
- Kündigung des Vertrags über Räumlichkeiten, in denen der Betroffene wohnt
- Dauerverträge über die Unterbringung des Betroffenen
- Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, wenn dafür eine ausdrückliche Erklärung erforderlich ist,
- Erbverträge
- Erbteilungsverträge
- Grundstücke
- Erwerb
- Veräusserung
- Verpfändung
- andere dingliche Belastung
- Erstellen von Bauten
- wenn Geschäft über das ordentliche Verwaltungshandlungen hinausgeht
- Andere Vermögenswerte
- Erwerb
- Veräusserung
- Verpfändung
- Errichtung einer Nutzniessung daran
- wenn diese Geschäfte nicht unter die Führung der ordentlichen Verwaltung und Bewirtschaftung fallen
- Aufnahme und Gewährung von erheblichen Darlehen
- Eingehung von wechselrechtlichen Verbindlichkeiten
- Leibrenten- und Verpfründungsverträge, Lebensversicherungen
- soweit diese nicht im Rahmen der beruflichen Vorsorge mit einem Arbeitsvertrag zusammenhängen
- Übernahme oder Liquidation eines Geschäfts
- Eintritt in eine Gesellschaft mit persönlicher Haftung / erheblicher Kapitalbeteiligung
- Folgende Geschäfte
- Erklärung der Zahlungsunfähigkeit
- Prozessführung
- Abschluss eines Vergleichs
- Abschluss eines Schiedsvertrags
- Abschluss eines Nachlassvertrags
- unter Vorbehalt vorläufiger Massnahmen des Beistands in dringenden Fällen
- Ausnahme
- Einverständnis des urteilsfähigen Betroffenen
- Keine Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Betroffenen
- Generelles Zustimmungserfordernis
- Verträge zwischen dem Beistand und dem Betroffenen
- Ausnahme
- Unentgeltlicher Auftrag zugunsten des Betroffenen
- Grundsatz
- Auf Anordnung der Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- Gesetzliche Grundlage
- Begründung
- Wichtige Gründe
- Fehlen der Zustimmung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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