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Erwachsenenschutz

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Legitimation

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aktive Legitimation

Geschädigte Person

  • Betroffener
  • Umstritten:
    • Nahestehende Personen
    • Dritte
      • Erben
      • Familienmitglieder
      • Etc.
    • BGE 115 II 15 E. 2; BGer vom 23.11.2004, 2P.230/2003 E. 1.1

Weiterführende Litertur

  • MÖSCH PAYOT PETER / ROSCH DANIEL in: in: ROSCH DANIEL / BÜCHLER ANDREA / JAKOB DOMINIQUE (Hrsg.), Erwachsenenschutzrecht, 2. Auflage, Basel 2015, Art. 454-456 N 6

Passive Legitimation

  • Passive Legitimation: Kanton
    • Kein Anspruch gegenüber der Person, die den Schaden verursacht hat
    • Rückgriff des Kantons gegenüber der Person, die den Schaden verursacht hat
      • Massgeblichkeit des kantonalen Rechts
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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