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Erwachsenenschutz

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Vertrauensperson

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Jede Person, die in einer Einrichtung untergebracht wird, kann eine Person ihres Vertrauens beiziehen, die sie während des Aufenthalts und bis zum Abschluss aller damit zusammenhängenden Verfahren unterstützt (ZGB 432).

Vertrauensperson

  • Beliebige Person
  • In der Regel
    • Angehörige
    • andere nahestehende Personen
    • Patientenanwälte
    • Mitarbeiter anderer Dienste

Aufgaben

  • Information des Betroffenen über Rechte und Pflichten
  • Hilfe bei Formulierung + Weiterleitung von Anliegen
  • Vermittlung bei Konflikten
  • Verfahrensbegleitung
  • Erarbeitung des Behandlungsplans

Rechte

  • Besuchsrecht
    • auch wenn Einschränkungen für andere
  • Teilnahmerecht an Gesprächen zwischen Einrichtung und Betroffenen
    • Soweit Erreichbarkeit
  • Informationsrechte
  • Einsichtnahme in Akten
    • Voraussetzung
      • Vollmacht des Betroffenen
    • Entschädigung
      • Unentgeltlichkeit

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

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