Jede Person, die in einer Einrichtung untergebracht wird, kann eine Person ihres Vertrauens beiziehen, die sie während des Aufenthalts und bis zum Abschluss aller damit zusammenhängenden Verfahren unterstützt (ZGB 432).
Vertrauensperson
- Beliebige Person
- In der Regel
- Angehörige
- andere nahestehende Personen
- Patientenanwälte
- Mitarbeiter anderer Dienste
Aufgaben
- Information des Betroffenen über Rechte und Pflichten
- Hilfe bei Formulierung + Weiterleitung von Anliegen
- Vermittlung bei Konflikten
- Verfahrensbegleitung
- Erarbeitung des Behandlungsplans
Rechte
- Besuchsrecht
- auch wenn Einschränkungen für andere
- Teilnahmerecht an Gesprächen zwischen Einrichtung und Betroffenen
- Soweit Erreichbarkeit
- Informationsrechte
- Einsichtnahme in Akten
- Voraussetzung
- Vollmacht des Betroffenen
- Entschädigung
- Unentgeltlichkeit
- Voraussetzung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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