Hier finden Sie eine Checkliste zum Thema Beistandschaften zum Download:
Checkliste Beistandschaft
Allgemeine Grundsätze
- Subsidiarität
- Verhältnismässigkeit
Errichtung
- Tätigwerden
- Auf Antrag des Betroffenen / der nahestehenden Person
- Von Amtes wegen
- Voraussetzungen
- Volljährige Person
- Grund
- Schwächezustand = Unmöglichkeit der Besorgung eigener Angelegenheiten
- Geistige Behinderung
- Psychische Störung
- Ähnliche Zustände
- Vorübergehende Urteilsunfähigkeit / Abwesenheit
Verzicht auf Beistandschaft
(durch Erwachsenenschutzbehörde)
- Voraussetzung: Unverhältnismässigkeit der Errichtung der Beistandschaft
- Befugnisse:
- Vorkehrung des Erforderlichen von sich aus
- Erteilung eines Auftrags einer Drittperson für einzelne Aufgaben
- Bezeichnung einer geeigneten Person / Stelle
Aufgabenbereiche
- Personensorge
- Vermögenssorge
- Vertretung im Rechtsverkehr
Wichtig: Die Öffnung der Post / Betretung der Wohnung durch den Beistand
- Mit Zustimmung des Betroffenen
- Ausdrückliche Erlaubniserteilung durch Erwachsenenschutzbehörde
Arten von Beistandschaften
- Begleitbeistandschaft
- Begleitende Unterstützung
- Keine Vertretungsbefugnis
- Keine Einschränkung der Handlungsfähigkeit
- Voraussetzung: Zustimmung des Betroffenen
- Vertretungsbeistandschaft
- Gesetzliche Vertretung
- Vertretungsbefugnis des Beistandes
- Ausschliessliche → Einschränkung der Handlungsfähigkeit
- Nichtausschliessliche → keine Einschränkung der Handlungsfähigkeit
- Handeln mit Wirkung für und gegen den Betroffenen
- Voraussetzung: Erforderlichkeit der Vertretung
- Mitwirkungsbeistandschaft
- Mitwirkung, keine gesetzliche Vertretung
- Einschränkung der Handlungsfähigkeit
- Voraussetzung: Notwendigkeit der Zustimmung des Beistandes zum Schutze des Betroffenen
- Kombination von Beistandschaften
- Ziel: Massgeschneiderte Lösungen
- Umfassende Beistandschaft
- Ultima ratio
- Entfallen der Handlungsfähigkeit in allen Aufgabenbereichen
- Voraussetzung: Besondere Hilfsbedürftigkeit wegen dauernder Urteilsunfähigkeit
Ernennung des Beistandes
- Ernennungsbefugnis: Erwachsenenschutzbehörde
- Voraussetzungen
- Natürliche Person
- Privatbeistand
- Berufsbeistand
- Fachperson eines privaten / öffentlichen Sozialdienstes
- Persönliche + fachliche Eignung
- Zeitliche Verfügbarkeit
- Möglichkeit der persönlichen Wahrnehmung der Aufgaben
- Wirkungen
- Beistand
- Annahmepflicht
- Ausnahme: Entgegenstehende wichtige Gründe
- Erwachsenenschutzbehörde
- Erforderliche Instruktion des Beistandes
- Erforderliche Beratung des Beistandes
- Erforderliche Unterstützung des Beistandes
- Interessenkollision
- Entfallen der Befugnisse des Beistandes
Pflichten des Beistandes
- Übernahme des Amtes
- Verschaffung der nötigen Kenntnisse
- Persönliche Kontaktaufnahme mit dem Betroffenen
- Vermögensverwaltung
- Unverzügliche Inventaraufnahme / Aufnahme eines öffentlichen Inventars
- Ausnahme: Möglichkeit der Befreiung
- Ehegatte
- Eingetragener Partner
- Eltern
- Nachkommen
- Geschwister
- Faktischer Lebenspartner
- Verhältnis zum Betroffenen
- Aufgabenerfüllung im Interesse des Betroffenen
- Rücksichtnahme
- Bestreben
- Aufbau eines Vertrauensverhältnis
- Linderung des Schwächezustands
- Verhütung von Verschlimmerung des Schwächezustands
- Sorgfaltspflicht
- Treuepflicht
- Diskretion / Geheimhaltung
- Berichterstattung
- Thema
- Lage des Betroffenen
- Ausübung der Beistandschaft
- Häufigkeit
- So oft wie möglich
- Mindestens aller 2 Jahre
- Vermögensverwaltung
- Sorgfältige Verwaltung der Vermögenswerte
- Zurverfügungstellung der Beträge zur freien Verfügung des Betroffenen
- Rechenschaftsablegung gegenüber Erwachsenenschutzbehörde
- Unzulässige Geschäfte
- Bürgschaften
- Errichtung von Stiftungen
- Schenkungen
- Ausnahme: Übliche Gelegenheitsgeschenke
- Vermeidung der Veräusserung
- Vermögenswerte von besonderem Wert für Betroffenen / seine Familie
- Informationspflicht
- Pflicht zur unverzüglichen Information der Erwachsenenschutzbehörde
- Änderung der Massnahme erfordernde Umstände
- Aufhebung der Beistand ermöglichende Umstände
Besondere Bestimmungen für die Angehörige
- Teilweise / gänzliche Entbindung durch die Erwachsenenschutzbehörde von
- Inventarpflicht
- Pflicht zur periodischen Berichterstattung
- Pflicht zur periodischen Rechnungsablage
- Pflicht, für bestimmte Geschäfte die Zustimmung einzuholen
- Voraussetzungen
- Beistand
- Ehegatte
- Eingetragener Partner
- Eltern
- Nachkommen
- Geschwister
- Konkubinatspartner (der faktische Lebenspartner)
- Rechtfertigung durch die Umstände
Ende des Amtes
- Von Gesetzes wegen
- Ablauf einer von der Erwachsenenschutzbehörde festgelegten Amtsdauer
- Ende der Beistandschaft
- Ende des Arbeitsverhältnisses als Berufsbeistand
- Verbeiständung / Urteilsunfähigkeit / Tod des Beistands
- Entlassung
- Auf Begehren des Beistandes
- frühestens nach 4 Jahre Amtsdauer
- Ausnahme: Wichtige Gründe
- Übrige Fälle
- Entfallen der Eignung
- Anderer wichtiger Grund
- Tätigwerden der Erwachsenenschutzbehörde
- Weiterführung der Geschäfte
- Grundsatz
- Weiterführung der nichtaufschiebbaren Geschäfte
- Bis Übernahme durch den Nachfolger
- Ausnahme
- Anderweitige Anordnung der Erwachsenenschutzbehörde
- Berufsbeistände
- Schlussbericht und Schlussrechnung
- Beistand
- Erstattung eines Schlussberichts
- Einreichung einer Schlussrechnung
- Erwachsenenschutzbehörde
- Prüfung und Genehmigung
- periodische Berichte und Rechnungen
- Zustellung
- Dem Betroffenen / seinen Erben
- neuem Beistand
- Mitteilung
- Entlastung des Beistandes
- Verweigerung der Genehmigung
- Prüfung und Genehmigung
Rechte des Beistandes
- Entschädigungsanspruch gegen den Betroffenen
- Festlegung durch Erwachsenenschutzbehörde
- Anspruch auf Ersatz der notwendigen Spesen gegen den Betroffenen
Mitwirkung der Erwachsenenschutzbehörde
- Befugnisse
- Prüfung von Rechnung / Bericht
- Massnahmen zur Wahrung der Betroffenen-Interessen
- Zustimmungsbedürftige Geschäfte
- Vom Gesetzes wegen
- Grundsatz
- Liquidation des Haushalts des Betroffenen
- Kündigung des Vertrags über Räumlichkeiten, in denen der Betroffene wohnt
- Dauerverträge über die Unterbringung des Betroffenen
- Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, wenn dafür eine ausdrückliche Erklärung erforderlich ist,
- Erbverträge
- Erbteilungsverträge
- Grundstücke
- Erwerb
- Veräusserung
- Verpfändung
- Andere dingliche Belastung
- Erstellen von Bauten
- Wenn über das ordentliche Verwaltungshandlungen hinausgeht
- Andere Vermögenswerte
- Erwerb
- Veräusserung
- Verpfändung
- Errichtung einer Nutzniessung daran
- Wenn diese Geschäfte nicht unter die Führung der ordentlichen Verwaltung und Bewirtschaftung fallen
- Aufnahme und Gewährung von erheblichen Darlehen
- Eingehung von wechselrechtlichen Verbindlichkeiten
- Leibrenten- und Verpfründungsverträge, Lebensversicherungen
- soweit diese nicht im Rahmen der beruflichen Vorsorge mit einem Arbeitsvertrag zusammenhängen
- Übernahme oder Liquidation eines Geschäfts
- Eintritt in eine Gesellschaft mit persönlicher Haftung / erheblicher Kapitalbeteiligung
- Folgende Geschäfte
- Erklärung der Zahlungsunfähigkeit
- Prozessführung
- Abschluss eines Vergleichs
- Abschluss eines Schiedsvertrags
- Abschluss eines Nachlassvertrags
- Unter Vorbehalt vorläufiger Massnahmen des Beistands in dringenden Fällen
- Ausnahme
- Einverständnis des urteilsfähigen Betroffenen
- Keine Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Betroffenen
- Generelles Zustimmungserfordernis
- Verträge zwischen dem Beistand und dem Betroffenen
- Ausnahme
- Unentgeltlicher Auftrag zugunsten des Betroffenen
- Auf Anordnung der Erwachsenenschutzbehörde aus wichtigen Gründen
- Folgen der fehlenden Zustimmung
- ZGB 19a und 19 b
Wirkungen gegenüber Dritten
- Pflicht zur Mitteilung an den Schuldner des Betroffenen
- Tatsache der Einschränkung der Handlungsfähigkeit des Betroffenen
- Voraussetzung der befreienden Wirkung der Leistung des Schuldners
- Erbringung gegenüber dem Beistand
- Vor der Mitteilung
- Kein Entgegenhalten der Beistandschaft gegenüber dem gutgläubigen Dritten
- Schadensersatz des Betroffenen
- Verleitung anderer zur irrtümlichen Annahme der Handlungsfähigkeit
- Schaden
- Kausalität
- Verschulden
Einschreiten der Erwachsenenschutzbehörde
- Anrufung der Erwachsenenschutzbehörde
- Betroffener
- Nahestehender Person
- Person mit einem rechtlich geschützten Interesse
- Grund
- Handlung / Unterlassen
- des Beistandes
- der von der Erwachsenenschutzbehörde beauftragten Drittperson / Stelle
Ende der Beistandschaft
- Tod des Betroffenen
- Aufhebung
- auf Antrag des Betroffenen / einer nahestehenden Person / vom Amtes wegen
- Kein Grund für die Fortdauer
Verhältnis Erwachsenenschutzbehörde zu Dritten
- Pflichten der Erwachsenenschutzbehörde
- Verschwiegenheitspflicht
- Auskunftspflicht
- Voraussetzung: Glaubhaftmachung eines Interesses
- Wirkung der Erwachsenenschutzmassnahmen gegenüber Dritten
- Geltung gegenüber Dritten
- Ausnahme
- Vor der Mitteilung an Schuldner, dass befreiende Wirkung nur möglich ist, wenn Leistung an Beistand
- Zusammenarbeitspflicht
- Voraussetzungen
- Gefahr der Selbstgefährdung
- Gefahr der Begehung von Verbrechen oder Vergehen, die schwere körperliche, seelische oder materielle Schädigung eines anderen zur Folge haben
- Adressaten
- Erwachsenenschutzbehörde
- Betroffene Stelle
- Polizei