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Erwachsenenschutz

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Patientenverfügung

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Ehegatte / eingetragene Partner kann des Weiteren in einer Patientenverfügung / einem Vorsorgeauftrag als Person bezeichnet werden, die im Falle der Urteilunfähigkeit des Betroffenen die Entscheidungen im Zusammenhang mit medizinischen Massnahmen im Namen des Betroffenen treffen sollte.

Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die obigen Ausführungen zum Patientenverfügung verwiesen.

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