Gesetzliche Grundlage
Voraussetzungen
- Anrufung der Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- Berechtigung
- Jede dem Betroffenen nahestehende Person
- Angehörige
- Verwandten
- Freunde
- Andere Vertrauenspersonen
- Behandelnde Ärzte
- Pflegepersonal
- Etc.
- Von Amtes wegen (ZGB 368 Abs. 1 analog)
- Jede dem Betroffenen nahestehende Person
- Form
- Schriftlichkeit
- Gründe
- Nichtentsprechung der Patientenverfügung
- Gefährdung der Interessen des Betroffenen
- Nichtwahrung der Interessen des Betroffenen
- Beruhen der Patientenverfügung nicht auf freiem Willen des Betroffenen
- Fehlende Urteilsfähigkeit bei der Errichtung
- Mängel bei der Willensbildung
- Drohung
- Zwang
- Irrtum
- Berechtigung
- Befugnisse der Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
- Erteilung von Weisungen
- Teilweiser oder gänzlicher Entzug von Befugnissen
- Etc.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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