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Erwachsenenschutz

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Einschreiten der Erwachsenenschutzbehörde (KESB)

Rechtsgebiet:
Erwachsenenschutz
Stichworte:
Erwachsenenschutz, Erwachsenenschutzrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzliche Grundlage

Voraussetzungen

  • Anrufung der Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
    • Berechtigung
      • Jede dem Betroffenen nahestehende Person
        • Angehörige
        • Verwandten
        • Freunde
        • Andere Vertrauenspersonen
        • Behandelnde Ärzte
        • Pflegepersonal
        • Etc.
      • Von Amtes wegen (ZGB 368 Abs. 1 analog)
    • Form
      • Schriftlichkeit
    • Gründe
      • Nichtentsprechung der Patientenverfügung
      • Gefährdung der Interessen des Betroffenen
      • Nichtwahrung der Interessen des Betroffenen
      • Beruhen der Patientenverfügung nicht auf freiem Willen des Betroffenen
        • Fehlende Urteilsfähigkeit bei der Errichtung
        • Mängel bei der Willensbildung
          • Drohung
          • Zwang
          • Irrtum
  • Befugnisse der Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
    • Erteilung von Weisungen
    • Teilweiser oder gänzlicher Entzug von Befugnissen
    • Etc.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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