- Schutz des Persönlichkeitsrechts im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungsmassnahmen
- Ermöglichung für den Fall der Urteilsunfähigkeit
- Einwilligung / Ablehnung bestimmter ärztlicher Eingriffe
- Bezeichnung eines Vertreters in medizinischen Angelegenheiten
Hintergrund: Ärztliche Eingriffe
- Grundsatz:
- Eingriff in die körperliche Integrität / Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- Rechtswidrigkeit (ZGB 28 Abs. 2)
- Ausnahme:
- Einwilligung
- Urteilsfähigkeit des Betroffenen
- Hinreichende umfassende Aufklärung
- Freiwilligkeit
- Überwiegendes privates / öffentliches Interesse
- Gesetzliche Rechtfertigung
- Zwangsbehandlung aufgrund Epidemiegesetzes
- Zwangsbehandlung im Rahmen der fürsorgerischen Unterbringung
- Etc.
- Einwilligung
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