- Gesetzliche Grundlagen
- Offizialmaxime
- Ermittlung des Sachverhalts von Amtes wegen
- Einziehung erforderlicher Erkundigungen
- Erhebung der notwendigen Beweise
- Möglichkeit der Beauftragung einer geeigneten Person / Stelle mit Abklärungen
- Gerichtssekretäre
- Sozialarbeiter
- Ärzte
- Andere Fachpersonen
- Nötigenfalls Anordnung eines Sachverständigengutachtens
- Fehlen der erforderliche Sachverstand beim Spruchkörper der Erwachsenenschutzbehörde
- Ausnahme
- Psychische Störung im Zusammenhang mit fürsorgerischer Unterbringung
- Pflicht zur Anordnung eines Sachverständigengutachtens
- Psychische Störung im Zusammenhang mit fürsorgerischer Unterbringung
- Ermittlung des Sachverhalts von Amtes wegen
- Anwendung des Rechts von Amtes wegen
- Rechtliches Gehör
- Persönliche Anhörung des Betroffenen
- Ausnahme
- Unverhältnismässigkeit
- Fürsorgerische Unterbringung
- Als Kollegium
- Ausnahme
- Persönliche Anhörung des Betroffenen
- Mitwirkungspflichten
- Gesetzliche Grundlage
- ZGB 448
- Grundsatz
- Mitwirkungspflicht der Beteiligten / Dritter
- Bei der Abklärung des Sachverhalts
- Wahrung der schutzwürdigen Interessen
- Erwachsenenschutzbehörde trifft der erforderlichen Anordnungen
- Zwangsweise Durchsetzung
- Notwendigkeit
- Ausnahmen
- Bedingte Mitwirkungspflicht
- Berufsträger
- Ärzte
- Zahnärzte
- Apotheker
- Hebammen
- Ihre Hilfspersonen
- Bedingung
- Ermächtigung durch geheimnisberechtigten Person
- Entbindung vom Berufsgeheimnis durch vorgesetzte Stelle
- Keine Mitwirkungspflicht
- Geistliche
- Rechtsanwälte
- Verteidiger
- Mediatoren
- Ehemalige Beistände für das Verfahren
- Berufsträger
- Bedingte Mitwirkungspflicht
- Gesetzliche Grundlage
- Amtshilfe
- Verwaltungsbehörden / Gerichte
- Herausgabe notwendiger Akten
- Erstattung von Berichten
- Erteilung von Auskünften
- Ausnahme
- Entgegenstehende schutzwürdige Interessen
- Verwaltungsbehörden / Gerichte
- Psychiatrische Begutachtung in einer Einrichtung
- Voraussetzungen
- Unerlässlichkeit
- Unmöglichkeit der ambulanten Durchführung
- Folgen
- Einweisung des Betroffenen zur Begutachtung in eine geeignete Einrichtung durch Erwachsenenschutzbehörde
- Verfahren
- Sinngemässe Anwendung der Bestimmungen über das Verfahren bei fürsorgerischer Unterbringung
- Voraussetzungen
- Anordnung einer Vertretung
- Voraussetzung
- Notwendigkeit
- Folge
- Bezeichnung eines Beistandes
- Person mit Erfahrungen in
- Fürsorgerischen Fragen
- Rechtlichen Fragen
- Person mit Erfahrungen in
- Bezeichnung eines Beistandes
- Voraussetzung
- Akteneinsicht
- Grundsatz
- Anspruch auf Akteneinsicht
- Verfahrensbeteiligten
- Anspruch auf Akteneinsicht
- Ausnahme
- Entgegenstehende überwiegende Interessen
- Abstellen auf das Aktenstück nur
- wenn die Behörde von seinem für die Sache wesentlichen Inhalt mündlich oder schriftlich Kenntnis gegeben hat
- Abstellen auf das Aktenstück nur
- Entgegenstehende überwiegende Interessen
- Grundsatz
- Mitteilung an das Zivilstandsamt
- Unterstellung einer urteilsunfähigen Person unter umfassender Beistandschaft
- Wirksamkeit eines Vorsorgeauftrags für eine dauernd urteilsunfähige Person
- Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung
- Gesetzliche Grundlage
- Im Übrigen sinngemässe Anwendbarkeit der Bestimmungen der Zivilprozessordnung
- Soweit keine anderweitige kantonale Regelung
- Organisation der Behörden / Rechtsprechung
- Soweit keine anderweitige kantonale Regelung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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