Begriff des Vollzugs-Escrow
- Einschaltung eines Escrow agent
- Hinterlegung des Sourcecodes durch den lizenzierenden Anbieter von Software, der sich in der Regel zusätzlich zur Wartung und Weiterentwicklung verpflichtet
Escrow-Ziele
- Zugang zum Sourcecode (Kern jeder Software) in ultima ratio-Fällen bei gleichzeitiger Verhinderung einer unberechtigten Verwertung (Geheimhaltungsinteresse)
Anspruchssicherung
- durch die Sicherungsfunktion des Escrow Agent
Escrow-Vorteile
- Zugriff zum Sicherungsobjekt nur in bestimmten, vom Escrow Agent geprüften Notfällen, damit der Lizenznehmer die Software selber durch einen Dritten folgende Handlungen vornehmen kann:
- Fehlerbehebung
- Änderung
- Erweiterung
- Weiterentwicklung
- Wartungsarbeiten
Anwendungsfall
- Sourcecodes-Hinterlage (auf Datenträger wie Mikrofilm, Magnetträger, Compact Discs, Druckerzeugnisse oder Mikrofilme sowie alle künftigen Formen von Speichermedien) für bestimmte Bedarfsfälle beim Software-Lizenzgeber
- Verweigerung der Berichtigung von Softwaremängeln
- Geschäftsaufgabe
- Liquidation
- Konkurs
- Nachlassliquidation
- Know how-Escrow
- Rücklage der Programmbeschriebe, des Programmschemas und der Programm-History (oft nutzt der Source code alleine wenig, wenn die Vernetzungen und Programmierungsschritte nicht mehr nachvollziehbar sind)
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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