Urteile öffentlicher Gerichte und Schiedsgerichtsurteile können den Escrow Agent verpflichten, das Sicherungsobjekt einer bestimmten Person herauszugeben.
Bei Sicherungs-Escrows oder der Sequestration stellt sich die Frage, ob das Sicherungsobjekt nur ausgeliefert werden darf, wenn sich die Rechtskraft des Urteils der Hauptparteien in der Sache selbst auch auf den Escrow Agent erstreckt.
Ist die Herausgabepflicht für einen solchen Fall im Escrow Agreement (eindeutig) geregelt, braucht der Escrow Agent nicht zur Prozesspartei gemacht zu werden.
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