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Escrow / Escrow Management

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Gewährleistungs-Escrow

Rechtsgebiet:
Escrow / Escrow Management
Stichworte:
Escrow Management
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff des Aktien-Escrow

  • Einschaltung eines Escrow Agent
  • Einzahlung des vereinbarten Teils des Kaufpreises auf das Bankkonto des Escrow Agent (=Depositum irregulare im Sinne von OR 481)
    • Anspruch des Käufers auf Zahlung nur, wenn er rechtzeitig einen Gewährleistungsanspruch erhoben hat und dieser durch den Verkäufer oder das Gericht anerkannt wurde
    • Anspruch des Verkäufers auf Zahlung nur, wenn die Gewährleistungsfristen unbenutzt abgelaufen sind bzw. keine Gewährleistungsansprüche mehr hängig sind
  • Fehlende gesetzliche Regelung / Innominatkontrakt, mit den Elementen von Auftrag und Hinterlegung (gemischter Vertrag)

Escrow-Ziele

  • Rücklage eines Aequivalents für mögliche Sach- oder Rechts-Mängel eines Kaufobjekts

Anspruchssicherung

  • durch den Einsatz des Escrow Agent
  • mittels Schaffung einer modifizierten Solidargläubigerschaft der Hauptparteien gegenüber dem Escrow Agent, unter Ausschluss dessen Wahlrechts gemäss OR 150 Abs. 3

Escrow-Vorteile

  • Finanzielle Sicherstellung der Gewährleistungsansprüche

Anwendungsfall

  • Sicherung der Gewährleistungsansprüche aus einem Austauschgeschäft
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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