Auch der Gläubigervertreter hat für Registrierung und Erwahrungs-Kontaktnahme bekannt zu geben; Gläubigervertreter verwenden in der Regel ihre Briefschaft, aus der die folgenden Daten ersichtlich sind:
- Name / Vorname oder Firma
- Strasse / Nr.
- PLZ / Ort / Land
- Telefon-Nummer
- Fax-Nummer
- E-Mail-Account
- Bankverbindung
Hinweise
- Gläubiger im Ausland empfiehlt es sich, einen Vertreter in der Schweiz zu bestellen.
- Ohne Gläubigervertreter müssen Dividenden bei der Depositenstelle hinterlegt werden (vgl. SchKG 232 Abs. 2 Ziffer 6).
- Einzahlungsschein zur betreffenden Bankverbindung