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Forderungseingabe / Forderungsanmeldung

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FAZIT

Die Forderungsanmeldung ist an sich nichts Kompliziertes. Es gibt keine besonderen Formvorschriften (Schriftform genügt). In der Praxis erfolgt sie mittels

  • Standardformular (siehe Musterformular)
  • Brief mit Inhalt eines Standardformulars
  • rechtsschriftähnlichen Eingaben (Anwaltseingaben und/oder besonders umfangreiche Forderungseingaben bei komplexen oder pfandgesicherten Forderungskonstellationen).

Eine gewisse Einflussnahme auf die Forderungszulassung ist – wie gesehen – möglich. Es können damit auch andere Anträge und Informationen verbunden werden:

Vorbehalt / Disclaimer

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