Die Forderungsanmeldung ist an sich nichts Kompliziertes. Es gibt keine besonderen Formvorschriften (Schriftform genügt). In der Praxis erfolgt sie mittels
- Standardformular (siehe Musterformular)
- Brief mit Inhalt eines Standardformulars
- rechtsschriftähnlichen Eingaben (Anwaltseingaben und/oder besonders umfangreiche Forderungseingaben bei komplexen oder pfandgesicherten Forderungskonstellationen).
Eine gewisse Einflussnahme auf die Forderungszulassung ist – wie gesehen – möglich. Es können damit auch andere Anträge und Informationen verbunden werden: