Forderungseingabeempfänger ist diejenige Stelle, die die Schuldenruf-ausschreibende Amtsstelle in ihrer Publikation nennt. Sachwalter, a.o.Konkursverwalter und a.a. Konkursverwalter gelten ebenso als beamtete Personen. Dies kann u.U. eine sog. Hilfsperson oder ein künftiger a.a. Konkursverwalter sein.
Falsch adressierte Sendungen sind aufgrund des öffentlich-rechtlichen Überweisungsprinzips von der irrtümlich angeschriebenen Behörde von Amtes wegen an die zuständige weiterzuleiten.