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Forderungseingabe / Forderungsanmeldung

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Nicht auf Geldforderungen gerichtete Ansprüche

Rechtsgebiet:
Forderungseingabe / Forderungsanmeldung
Stichworte:
Forderungsanmeldung, Forderungseingabe, Forderungseingabe / Forderungsanmeldung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Anspruchsberechtigte kann – gestützt auf den Aktiven- bzw. Schuldenruf der Konkursverwaltung [vgl. SchKG 232] – nicht auf Geldforderungen gerichtete Ansprüche wie folgt behandeln:

Umwandlung in eine Geldforderung

  • Vorentscheid (Eintritt oder Nichteintritt des Konkursverwalters in das vorbestandene Rechtsgeschäft des Gemeinschuldners, nach SchKG 211)
    • Eintritt des Konkursverwalters
      • Gemeinschuldnerische Verpflichtung wird zur Massaschuld, die der Konkursverwalter (vorab) zu erfüllen hat
    • Nichteintritt des Konkursverwalters
      • Gläubiger bleibt nur die Umwandlung seines Realerfüllungsanspruchs in eine Geldforderung
  • Forderungsanmeldung der in eine Geldforderung umgewandelten Realerfüllungsschuld des Gemeinschuldners
      • Beispiele
      • Arbeitsvertrag
        • zB Lohnforderungen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, berechnet ab Konkurseröffnung
        • vgl. Arbeitgeberkonkurs
      • Kaufvertrag für Grundstück
        • zB Kaufpreis-Anzahlung, wenn der Konkursverwalter nicht eintritt
      • Werkvertrag für Baute
        • zB Schaden aus Fertigstellungsmehrkosten (Mehrkosten wegen schlechterer Vergabe von TU/GU als die Konditionen mit dem Bauherrn [Gläubiger] oder Mehrkosten wegen schlechterer Konditionen des/der Fertigstellungsunternehmer etc.), aus Direktzahlungen an Subunternehmer (zur Ablösung von Bauhandwerkerpfandrechten) und aus allenfalls zu viel bezahlter Werklohnteilzahlungen (komplexe Bauabrechnung / Expertise von Bürgi Nägeli Rechtsanwälte aus vielen [Bau-]Konkursmandaten und Klienten-Vertretungen)
        • vgl. Konkursbedingte Bauabrechnung | konkursbedingte-bauabrechnung.ch
      • uam

Eigentumsansprache für Aussonderung des dem Ansprecher gehörenden Gegenstandes

  • Einreichung der Eigentumsansprache an den Konkursverwalter,
    • unter Bezeichnung des auszusondernden Gegenstandes
    • mit Eigentumsnachweis (zB Erwerbsbeleg)
    • samt Dokument für den Nachweis des blossen Besitzes des Gemeinschuldners (zB Vertrag für die Überlassung zum Besitz, vgl. die nachfolgenden Beispiele)
  • Beispiele
    • Geliehene Gegenstände im Konkurs des Entlehners
    • Mietgegenstände im Mieterkonkurs
    • Leasinggegenstände im Konkurs des Leasingnehmers
    • Reparaturgegenstände im Konkurs des Reparatur-Unternehmers
    • Lagergegenstände, auch zB Winterpneus, Pelzmäntel etc.
    • Wertpapiere im Depot konkursiter Banken und Finanzgesellschaften etc.
    • Schrankfachinhalte im Bankenkonkurs bzw. Schrankfachbetreibers
    • uam
  • Vgl. Eigentumsansprache | eigentumsansprache.ch

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