Im Kollokationsplan können nur Geldforderungen (in Landeswährung Schweizerfranken) zugelassen werden.
Der Gläubiger hat daher mit seiner Forderungseingabe den Forderungsbetrag in Frankenbeträgen gemäss folgender üblicher Strukturierung anzumelden:
- Kapital > Kapitalbetrag
- Zinsen > Zinsbetrag
- Kosten > Kostenbetrag