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Forderungseingabe / Forderungsanmeldung

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Geldforderungen

Im Kollokationsplan können nur Geldforderungen (in Landeswährung Schweizerfranken) zugelassen werden.

Der Gläubiger hat daher mit seiner Forderungseingabe den Forderungsbetrag in Frankenbeträgen gemäss folgender üblicher Strukturierung anzumelden:

Weiterführende Informationen

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