Nach Eingang der Forderungseingabe hat die Konkursverwaltung folgendes Ablaufprozedere einzuschlagen:
- Registrierung der Forderungseingaben in der Reihenfolge ihres Eingangs (EINGABENVERZEICHNIS)
- Forderungserwahrung
- (Formfreie) Einforderung weiterer Beweismittel
- Vertrag / Auftragsbestätigung / AGB
- Leistungsnachweise (Lieferschein, Rapport, Empfangsbestätigung, Quittung)
- Rechnung(en)
- Mahnung(en)
- Kontoauszug
- Schuldanerkennung
- Buchauszüge
- ev. Betreibungsurkunden
- Verfügung nach KOV 59 (Fristansetzung zur Einreichung weiterer Beweismittel) an säumige Gläubiger
- Prüfung, ob die angemeldete Forderung zugelassen werden kann oder nicht > Forderungsbereinigung
- (Formfreie) Einforderung weiterer Beweismittel
- Forderungsbereinigung
- Bereinigungsvorschlag (Reduktion Forderung, Zins oder Kosten) = Teilrückzug
- Vorschlag Forderungsrückzug, weil die Forderung gegenüber jemand anderem besteht, bereits getilgt wurde (von der Gemeinschuldnerin oder einem Dritten bzw. zB vom Bauherrn zur Ablösung des Bauhandwerkerpfandrechts des Subunternehmers des Gemeinschuldners, wobei der Bauherr seinerseits die Forderung nun im Konkursverfahren geltend macht usw.)
- Entwurf KOLLOKATIONSPLAN / LASTENVERZEICHNIS(SE)
- Zulassungsentscheide (Kollokation)
- Genehmigung durch eine allf. Gläubigerausschuss
- Auflage Kollokationsplan (und Lastenverzeichnis(se))
- Publikation der Kollokationsplanauflage
- Kollokationsverfügung an Gläubiger, deren Forderung in Bestand, Rang und Höhe nicht oder nur teilweise zugelassen wurde
Weiterführende Informationen
- Kollokationsplan
- Arbeitgeberkonkurs
- SchKG Beschwerde
- Konkursbedingte Bauabrechnung | konkursbedingte-bauabrechnung.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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