Um die Bestimmungen und Ansatzpunkte des GwG besser einordnen zu können, ist es vor Darstellung der verschiedenen Instrumente/Mittel wichtig, die vom GwG ins Visier genommene Handlung der „Geldwäscherei“ zu verstehen. Die Handlung der Geldwäscherei läuft üblicherweise in verschiedenen Phasen ab. Es lassen sich grundsätzlich nachfolgende Zuordnungen vornehmen:
Phasen |
Handlung |
---|---|
1. Platzierung (Placement): |
Einschleusung rechtswidrig erworbener Vermögenswerte in den Finanz- oder Wirtschaftskreislauf über Banken oder andere Institutionen. |
2. Herkunftsverschleierung (Layering): |
Vornahme diverser, hintereinandergeschalteter Handlungen, um eine Nachvollziehbarkeit der kriminellen Herkunft/Abstammung der Vermögenswerte zu verunmöglichen. |
3. Überführung (Integration): |
Die Über- bzw. Rückführung der auf diese Weise „legal“ erscheinenden Vermögenswerte in den legalen Finanz- oder Wirtschaftskreislauf. |