Art und Zahl der Objekte, die im Gesamteigentum gehalten werden können, sind unlimitiert. Zum Gesamthandvermögen können gehören:
- Gesamteigentum an Grundstück
- Gesamteigentum an beschränkten dinglichen Rechten
- Dienstbarkeiten
- Grundlasten
- Pfandrechte
- Bewegliche Sachen
- Fahrnisgegenstände jeder Art
- Gesamteigentum an obligatorischen Rechten
- Forderungen
- Ansprüche
- Vorkaufsrecht
- Kaufsrecht
- Rückkaufsrecht
- etc.
Gesamteigentum selber ist aber nie ein einheitliches dingliches Recht.
Weiterführende Informationen
- Ansprüche, die Gegenstand des Gesamteigentums bilden können:
- Vorkaufsrecht
- Kaufsrecht
- Rückkaufsrecht
- Vorhandrecht
- etc.
- Einfache Gesellschaft als Subsidiärform bei obligatorischen Rechten wie Forderungen und sonstige Ansprüche