LAWINFO

Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht

QR Code

lex fori concursus

Rechtsgebiet:
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht / Internationales Konkursrecht
Stichworte:
Grenzüberschreitendes Insolvenzrecht, Internationales Konkursrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die lex fori concursus ist das im Ausland am Ort des Hauptkonkurses geltende Konkursrecht.

Unterschieden werden kann in der Regel zwischen

  • formellem (ausländischem) Konkursrecht (hauptsächlich Verfahrensrecht) und
  • materiellem (ausländischem) Konkursrecht.

Das formelle ausländische Konkursrecht bestimmt insbesondere die örtliche, sachliche und funktionale Zuständigkeit der ausländischen Konkursverwaltung.

Der ausländischen Konkursverwaltung kommt in der Schweiz Parteistellung (Aktivlegitimation) zu für:

  • Antragstellung auf Anerkennung des ausländischen Konkursdekrets
  • Antragstellung auf Verzicht der Durchführung des Hilfskonkursverfahrens
  • im Falle des Verzichts auf ein Hilfskonkursverfahren:
    • Parteistellung für Handeln in der Schweiz, mit Ausnahme hoheitlicher Massnahmen, hoheitlicher Entscheidbefugnisse und unter „Beachtung des schweizerischen Rechts“
    • siehe: Befugnisse bei Hilfskonkurs-Verzicht

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.