Die Allgemeine Beschwerde richtet sich primär gegen die Amtsführung des Grundbuchamts:
Begriff
- Allgemeine Aufsichtsbeschwerde (allgemeine Beschwerde) = Rechtsbehelf primär gegen die Amtsführung des Grundbuchverwalters (Grundbuchamt), sekundär gegen eine Verfügung des Grundbuchverwalters, die nicht die Abweisung einer Grundbuchanmeldung zum Gegenstand hat
Grundlage
Ausgangslage
- Allgemeine Beschwerde
- Passivität des Grundbuchverwalters
- = Rechtsverweigerung
- Subsidiäre Beschwerde
- Verfügungen, die nicht die Abweisung einer Grundbuchanmeldung zum Gegenstand haben
- = Subsidiäre Beschwerde gegen jene Verfügungen des Grundbuchamts, die nicht mit Sachbeschwerde angefochten werden können
Denkbare Anwendungsfälle
- Allgemeine Beschwerde
- Weigerung, eine Grundbuchanmeldung entgegenzunehmen
- Weigerung, ein Berichtigungsverfahren nach ZGB 977 einzuleiten
- Weigerung, die Grundbucheinsicht zu gewähren
- Weigerung, einen Grundbuchauszug zu erstellen
- Subsidiäre Beschwerde
- Ablehnung der Berichtigung der Grundstücksbeschreibung
- Ausnahme
- Keine subsidiäres Beschwerderecht gegen blosse Absichtsäusserungen des Grundbuchverwalters (vgl. BGE 79 I 265 ff.)
Ziel der Allgemeinen Grundbuchbeschwerde
- Amtsführung des Grundbuchverwalters
Form
- Schriftlichkeit
Rechtsbegehren
- Es sei die anbegehrte Massnahme (Entgegennahme Grundbuchanmeldung, Berichtigung nach ZGB 977 etc.) an die Hand zu nehmen bzw. die verlangte Auskunft (Grundbucheinsicht, Grundbuchauszug) zu gewähren
Zuständigkeit
- (kantonale) Aufsichtsbehörde über die Grundbuchämter
Legitimation
- Aktivlegitimation
- Personen, die durch die Verweigerung der anbegehrten Amtshandlung berührt sind
- Passivlegitimation
- Grundbuchamt bzw. Aufsichtsbehörde, deren Entscheid weitergezogen werden soll,
Beschwerdefrist
- Rechtsverzögerungs- bzw. Rechtsverweigerungsbeschwerde
- Dieser Beschwerdetyp ist nicht an eine Frist gebunden und damit jederzeit möglich
- Allgemeine Grundbeschwerde gegen Verfügungen
- 30 Tage
Verfahren
- Verwaltungsverfahren
Literatur
- SCHMID JÜRG, Basler Kommentar zu ZGB 956
Judikatur
- Administrative Aufsicht und Rechtsmittelaufsicht im Grundbuchbereich
- BGE 5A_854/2013
- Allgemeine Beschwerde / Anwendungsfälle
- BGE 86 I 114 ff.
- BGE vom 03.03.1983, in: ZBGR 1985 99 ff.
- BGE 117 II 43 ff. = Pra 1992 Nr. 203
- Subsidiäre Beschwerde / Anwendungsfälle
- BGE 79 I 265 ff.
- Legitimation
- Aktivlegitimation
- ZBGR 1982 281 ff.
- Passivlegitimation
- —
- Aktivlegitimation
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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