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Grundbuchrecht

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Absolutes Eintragungsprinzip

Rechtsgebiet:
Grundbuchrecht
Stichworte:
Grundbuchrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das absolute Eintragungsprinzip wird durch folgende Elemente bestimmt:

Konstitutivwirkung des Grundbucheintrags

  • Registereintrag
    • Dingliche Rechte an Grundstücken entstehen grundsätzlich nur dann, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind
    • Vgl. ZGB 971 Abs. 1

negative Rechtskraft

  • Was nicht eingetragen ist, gilt nicht
    • nicht im Grundbuch eingetragene Rechte als dingliche Rechte nicht bestehen, sofern und soweit für die Konstituierung gesetzlich eine Grundbucheintragung gefordert ist

Anwendungsbereich des absoluten Eintragungsprinzips

  • Allgemein
    • Die nachgenannten rechtsgeschäftlich begründeten Verhältnisse an Grundstücken erfordern den konstitutiven Grundbucheintrag
  • Dingliche Rechte
    • Eigentumserwerb
  • Beschränkte dingliche Rechte (rechtsgeschäftlich begründet)
    • Dienstbarkeit
    • Grundlast
    • Grundpfandrecht
  • Vormerkung persönlicher Rechte (rechtsgeschäftlich begründet)
    • Kaufsrecht
    • Vorkaufsrecht
    • Rückkaufsrecht
  • Mittelbare Eigentumsbeschränkungen
    • Bauhandwerkerpfandrecht
    • Notwegrecht
    • Überbaurecht
    • Notbrunnenrecht

Können sich die Betroffenen nicht einigen und wird die Legalservitut durch Gestaltungsurteil zugesprochen, so entstehen sie ausserbuchlich und dem Grundbucheintrag kommt nur noch deklaratorische Bedeutung zu.

Weiterführende Informationen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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