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Grundbuchrecht

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Legitimationsvermutung

Rechtsgebiet:
Grundbuchrecht
Stichworte:
Grundbuchrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die hievor behandelte Richtigkeitsbefugnis im Streit um Rechte an Grundstücken bildet die Basis

für die Legitimationsfrage:

Begriff

  • Legitimationswirkung   =         Legitimation des im Grundbuch Eingetragenen, die sich aus dem Grundbucheintrag ergebenden Ansprüche geltend zu machen

Grundlage

Funktion

  • Besondere Legitimationszuweisung für gewisse Angriffs- und Verteidigungsmittel

Massnahmen-Legitimationen

  • Allgemein
    • Vermutung des Rechts für eine Klage aus dem Besitze nur für denjenigen, der Grundbuch eingetragen ist
  • Grundbucheintrag
    • Der im Grundbuch Eingetragene ist legitimiert für:
      • Fahrnisklage (ZGB 934 und 936) (Klage aus dem Bucheintrag)
      • Abwehr (Verteidigung aufgrund ZGB 932)
  • Tatsächliche Gewalt am Grundstück
    • Besitzesschutzklagen stehen jeder Person zu, welche die effektive Gewalt am Grundstück ausübt (vgl. auch ZGB 937 Abs. 2)

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